Förderung
Teilnahme mit Gutschein
0 €*
Bei bewilligter Kostenübernahme kann der Lehrgang über einen geeigneten Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters abgerechnet werden.
- Vorherige Beratung beim Kostenträger
- Bewilligung entscheidet Agentur oder Jobcenter
- Abrechnung über den genehmigten Gutschein
